Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW bauen für Wohneigentümer, die Ihre eigenen vier Wände gegen Einbruch sichern möchten, die Zuschussförderung aus.
Zuschuss kann nun bereits ab einer Investitionssumme von 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Bisher lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro. Durch die neue Regelung können auch kleinere Sicherungs- maßnahmen gefördert werden.
Die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der investierten Summe.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der KfW erhalten Sie auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002.